Häufig gestellte Fragen
Was ist bei Eintreten eines Sterbefalles zu tun? Hier folgen die wichtigsten Schritte:
- Benachrichtigen Sie bitte den (Haus-)Arzt oder die (Haus)-Ärztin, damit diese/r den Tod feststellen kann und die Todesbescheinigung ausstellt. Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung in der Regel durch den/die diensthabende/n Arzt/Ärztin ausgestellt. Im Alten- oder Pflegeheim wird der/die zuständige Arzt/Ärztin oftmals von den Pflegern/innen benachrichtigt. Falls der/die Arzt/Ärztin oder gegebenenfalls der/die Notarzt/Notärztin nicht bescheinigen kann, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt, muss die Polizei benachrichtigt werden.
- Natürlich können Sie uns als Bestatter direkt benachrichtigen (auch gerne vor dem/der Arzt/Ärztin), wir helfen Ihnen so früh es geht und stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite! Die Abholung Ihres/Ihrer lieben Verstorbenen können wir allerdings erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung durchführen.
- Wir vereinbaren mit Ihnen nun einen Termin, wann wir uns zusammensetzen, um alle Dinge zu besprechen.
Welche Unterlagen kann ich schon zum Beratungsgespräch mitbringen?
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- evtl. betriebliche Renten
- Rentennummer
- Krankenkassenkarte
- Grabdokumente, falls schon eine Grabstelle vorhanden ist
- Sterbegeld, Lebens- oder Unfallversicherungen (Versicherungspolicen).
Habe ich an alles gedacht?
Sie sind in einer Ausnahmesituation! Falls Sie etwas vergessen haben oder nicht finden, können Sie diese Unterlagen auch nachreichen. In dem Beratungsgespräch werden alle anfallenden Erledigungen gemeinsam besprochen.
Wie lange darf der/die Verstorbene zu Hause bleiben?
Wie lauten die Bestattungsfristen in Düsseldorf für eine Feuerbestattung?
Wie lauten die Bestattungsfristen in Düsseldorf für eine Erdbestattung?
Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung und der Beisetzung/Beerdigung des/der Verstorbenen?
Ist es möglich, sich noch einmal am offenen Sarg zu verabschieden?
Welche Personenstandsurkunden werden im Sterbefall benötigt, um die Sterbeurkunde zu erhalten?
- Der/die Verstorbene war ledig: Geburtsurkunde.
- Der/die Verstorbene war verheiratet:
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde.
- Der/die Verstorbene war geschieden oder verwitwet:
- bei Eheschließung bis 31.12.1957 eine Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bei Eheschließung vom 01.01.1958 - 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder Vermerk über den Tod des Ehegatten
- bei Eheschließung ab 01.01.2009 eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehegatten.
Ich habe keine Personenstandsurkunden gefunden, was nun?
Von wem erhalte ich die Sterbeurkunden?
Um die Beantragung der Sterbeurkunden kümmern wir uns. Diese werden beim Standesamt des Sterbeortes beantragt. Hierfür werden die oben genannten Personenstandsurkunden, die Todesbescheinigung, die Sterbefallanzeige und der Personalausweis benötigt.
Wer ist bestattungspflichtig? Wer muss sich um die Ausrichtung der Beerdigung kümmern?
§ 8 (1) BestG NRW:
Muss ich die Kosten auch dann tragen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Ja. Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind Sie verpflichtet die Bestattung zu bezahlen. Die grundsätzliche Bestattungspflicht ergibt sich aus den Familienverhältnissen. Selbst wenn man keinen Kontakt zu dem Verstorbenen hatte und bestattungspflichtig ist, muss man die Kosten für die Beerdigung tragen.
Was passiert, wenn sich niemand der Angehörigen um die Bestattung kümmern will?
In diesem Fall kümmert sich zunächst das Ordnungsamt des Sterbeortes um die Bestattung. Das Amt versucht dann Angehörige zu ermitteln und stellt diesen dann die Bestattung in Rechnung. Dies ist für die Angehörigen meistens deutlich teurer, als eine Bestattung direkt zu beauftragen.
Wer pflegt das Grab, wenn keine Angehörigen mehr da sind?
Bekomme ich weiterhin die Rente meines/meiner Ehepartners/Ehepartnerin?
Wenn die Ehe mit dem/der Verstorbenen, länger als 18 Monate bestand, steht der Witwe bzw. dem Witwer in der Regel die Überbrückungsrente und die Witwen- bzw. Witwerrente zu. Das sind drei volle Monatsrenten des/der Verstorbenen. Ab dem vierten Monat steht der Witwe bzw. dem Witwer in der Regel eine gekürzte Rente des/der Verstorbenen zu (Witwen- bzw. Witwerrente) zu. Dies wird alles von der zuständigen Rentenstelle errechnet. Wir erledigen gerne für Sie alle anfallenden Formalitäten bezüglich der Rente (beantragen der Vorschusszahlung und Witwen- bzw. Witwerrente).
Bestatten wir auf allen Friedhöfen, oder nur auf den Friedhöfen in Düsseldorf und Umgebung?
Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?
Ich wünsche eine Ascheverstreuung, Aschevergrabung oder Seebestattung, muss ich dabei etwas Besonderes beachten?
Ja, die Ascheverstreuung und die Aschevergrabung ist nach dem Bestattungsgesetz NRW die einzige Bestattungsart, die nur durchgeführt werden darf, wenn der/die Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat.
Die Seebestattung kann auch von Angehörigen bestimmt werden, jedoch ist es immer hilfreich, wenn auch hier ein Wille des/der Verstorbenen vorliegt.
Wie funktioniert eine Bestattungsvorsorge?
Diese werden dann in einem Bestattungsvorsorgevertrag verschriftlicht und auch finanziell abgesichert (z.B. durch die Einzahlung bei der Treuhand AG, mit einer Sterbegeldversicherung, etc.). Änderungen sind jederzeit möglich!
Macht eine Bestattungsvorsorge Sinn?
Ist es sinnvoll, die Bestattungswünsche ins Testament zu schreiben?
Ja und Nein, dies ist nur sinnvoll, wenn die Person, welche die Bestattung in Auftrag gibt, auch weiß, wo das Testament liegt und dass in diesem auch die Bestattungswünsche hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Testamentseröffnung nämlich erst nach der Bestattung. Um die Bestattungswünsche zu festigen, raten wir daher immer zu einem Bestattungsvorsorgevertrag.
Ich habe keine Angehörigen/Verwandte, macht in meinem Fall eine Bestattungsvorsorge Sinn?
Kann man eine Überführung des Verstorbenen aus dem Ausland absichern?
- Bei manchen Sterbegeldversicherungen ist die Rücküberführung des/der Verstorbenen aus dem Ausland bis zu einem gewissen Betrag inbegriffen.
- Bei einer Urlaubsreise ist dies manchmal auch in der Reiserücktrittversicherung enthalten.
- Bei Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages mit einer Einzahlung bei der Treuhand AG, ist eine kostenfreie Auslandrückholung, innerhalb Europas bis 5.200, - Euro, außerhalb Europas sogar bis 10.300, - Euro, inkludiert.
Wie teuer ist eine Bestattung?
Bei jedem Sterbefall gibt es viele Faktoren, welche zu den Gesamtkosten der Bestattung führen. Da diese sehr unterschiedlich und individuell sind, ist ohne ein Gespräch es sehr schwer eine genaue und präzise Kostenauskunft, darüber zu geben. In unserem Bestattungskostenrechner haben Sie die Möglichkeit, die Kosten ungefähr zu ermitteln. Nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen weiter!
Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Plätschke für mich?