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Überführung von Verstorbenen

Bei Bestattungen Plätschke stehen wir Ihnen in der schwersten Zeit unterstützend zur Seite und organisieren die Überführung eines Leichnams. Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer ein unbeschreiblich belastendes Erlebnis. Noch schwieriger ist es für Angehörige, wenn die verstorbene Person in einem anderen Land verstorben ist und die Beerdigung im Heimatort oder in einem anderen Land stattfinden soll. Die Überführung von Verstorbenen ist deshalb ein wichtiges und äußerst sensibles Thema, bei dem wir von Bestattungen Plätschke Ihnen helfen möchten, um Ihren Angehörigen zu dessen letztem Ruheort zu begleiten.

Baumzweige

Das macht eine Überführung von Verstorbenen aus


Bei der Überführung eines Verstorbenen handelt es sich grundsätzlich um den Transport der verstorbenen Person – dieser kann ins Ausland oder aus dem Ausland sowie zwischen Bundesländern oder Städten innerhalb Deutschlands erfolgen.  Wir als Düsseldorfer Bestatter verfügen mit einem ausgebildetem Thanatopraktiker über die notwendigen Kenntnisse, um die verstorbene Person einzubalsamieren und so für den Weg ins Zielland vorzubereiten.

Wir wissen, dass die Gründe, aus denen Sie eine Verstorbenen-Überführung benötigen, vielfältig und sehr persönlich sein können. So kann es sich sowohl um die individuellen Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen, um gesetzliche Anforderungen, religiöse oder kulturelle Gründe handeln. Nicht immer verstirbt ein Mensch an seinem Heimatort und die Familie wünscht sich die Möglichkeit, ihn in der Nähe zu beerdigen.

Bei Bestattungen Plätschke übernehmen wir die Besorgung aller dafür notwendigen Unterlagen und die Organisation der Überführung der verstorbenen Person. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Angehörigen aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen, aus Deutschland ins Ausland oder von einem Bundesland bzw. einer Stadt innerhalb Deutschlands in eine andere Stadt.

Trauernde vor einer Urne

Überführung einer Urne ins Ausland, aus dem Ausland und innerhalb Deutschlands


Die Überführung einer Urne ist in der Regel weniger aufwändig als die eines Leichnams, jedoch sind auch hierbei bestimmte Dokumente und Vorschriften zu beachten. Zunächst wird eine Sterbeurkunde benötigt, die den Tod offiziell bescheinigt. Zudem muss ein Einäscherungsnachweis vorliegen, der von dem Krematorium ausgestellt wird.

Für den Transport der Urne innerhalb Deutschlands sind oft keine speziellen Genehmigungen erforderlich, jedoch können je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten. Je nach Bundesland dürfen Angehörige die Urne nicht selbst überführen. Bei der Überführung einer Urne ins internationale Ausland ist zusätzlich eine Transportgenehmigung notwendig, und in einigen Fällen können auch zollrechtliche Dokumente erforderlich sein.

Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Bestimmungen im Zielland zu informieren, da einige Länder spezielle Vorschriften für die Überführung einer Urne ins Ausland haben. Auch sollte die Überführung stets in einer versiegelten und bruchsicheren Urne erfolgen, um den würdevollen und sicheren Transport zu gewährleisten. Auch wenn Sie eine Urne überführen möchten, sind wir von Bestattungen Plätschke an Ihrer Seite und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.

 


Wichtige Dokumente für die Überführung eines Verstorbenen

Welche Dokumente genau für die Überführung eines Verstorbenen benötigt werden, hängt davon ab, ob es sich um eine Überführung ins Ausland, EU-Ausland oder eine internationale Überführung handelt. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen. Dabei handelt es sich in der Regel um die folgenden Dokumente:

  1. Internationale Sterbeurkunde
    • Offizielles Dokument, das den Tod bescheinigt
    • Ausgestellt von der zuständigen Behörde am Sterbeort
  2. Leichenpass / Leichenbegleitschein
    • Erforderlich für den Transport der verstorbenen Person
    • Ausgestellt von der Gesundheitsbehörde oder dem Standesamt
  3. Einverständniserklärung der Angehörigen
    • Zustimmung der nächsten Angehörigen zur Überführung
    • Schriftlich und gegebenenfalls notariell beglaubigt
  4. Bestätigung über die ordnungsgemäße Einbalsamierung und Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
    • Bestätigung, dass die verstorbene Person einbalsamiert wurde
    • Bescheinigung von dem Bestatter, dass die verstorbene Person ordnungsgemäß eingesargt wurde
    • Ausgestellt von dem Bestattungsinstitut oder Thanatopraktiker
  5. Reisepass des Verstorbenen (bei internationaler Überführung)
    • Original oder eine beglaubigte Kopie
    • Zum Nachweis der Identität des Verstorbenen

Die benötigten Unterlagen hängen vom Zielland ab, in das der Verstorbene überführt werden soll und es sind nicht immer nur die oben genannten. Zusätzlich zu der internationalen Sterbeurkunde muss manchmal eine Kopie der Todesbescheinigung beigelegt sein, teilweise müssen sogar die Namen der Eltern der verstorbenen Person angegeben werden. Zollpapiere für den Grenzübertritt oder ggf. Konsularbescheinigung werden je nach Bestimmungsland ebenfalls benötigt. Bestattungen Plätschke kümmert sich um die gesamte Abwicklung, wenn Sie den Leichnam einer verstorbenen Person ins Ausland überführen möchten.

 

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Zeitliche Vorschriften für die Überführung eines Verstorbenen


Viele fragen sich hinsichtlich der Beerdigung, wie lange nach einem Todesfall diese erfolgen sollte oder wie lange eine verstorbene Person zu Hause bleiben darf. Insbesondere bei letzterem gibt es feste Vorschriften, wann die Überführung eines Verstorbenen vom Sterbeort zum Bestattungsinstitut, Krematorium oder Friedhof erfolgen muss. Die Fristen sind in Deutschland abhängig vom Bundesland. So gilt in der Regel eine Frist von:

  • 36 Stunden in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
  • 24 Stunden in Brandenburg und Sachsen;
  • 48 Stunden in Thüringen;
  • keine Frist in Bayern und Bremen.

Bevor die Überführung der verstorbenen Person durch den Bestatter erfolgen kann, muss zuerst ein Arzt den Tod festgestellt und durch die Todesbescheinigungen bescheinigt haben. Die Fristen bei einer Überführung aus dem Ausland sind abhängig vom jeweiligen Land, in dem sich der Verstorbene befindet.

Wasserfall

Die Bedeutung der Thanatopraxie für die Überführung von Verstorbenen


Viele Angehörige wünschen sich, den verstorbenen geliebten Menschen noch ein letztes Mal zu sehen, um Lebewohl zu sagen. Als Thanatopraktiker kümmern wir von Bestattungen Plätschke uns um die würdevolle Aufbahrung und Einbalsamierung der verstorbenen Person. So können wir auch bei Unfallopfern eine ästhetische Aufbahrung ermöglichen.

Die Thanatopraxie spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Überführung von Verstorbenen. Da es sich bei einer Auslandsüberführung um einen längeren Weg handelt, ist es wichtig, den Verstorbenen vorab professionell einzubalsamieren, um die Möglichkeit einer späteren Aufbahrung im Zielland zu gewährleisten. Auch ist die professionelle Einbalsamierung bei der Überführung eines Leichnams in bestimmte Zielländer gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel in Griechenland. Als geprüfter Thanatopraktiker kümmern wir uns um die achtsame und pietätvolle Einbalsamierung des Verstorbenen.

Baumzweige


Häufige Fragen zur Überführung eines Verstorbenen

Darf man eine Urne selbst überführen?

Ja, in vielen Fällen dürfen Angehörige eine Urne selbst überführen, jedoch sind dabei bestimmte Regeln und Vorschriften zu beachten. Innerhalb Deutschlands ist es meist erlaubt, eine Urne persönlich zu transportieren, solange die notwendigen Dokumente wie die Sterbeurkunde und der Einäscherungsnachweis mitgeführt werden. ACHTUNG: in manchen Bundesländern dürfen Angehörige die Urne nicht selbst überführen! Grundsätzlich ist auch die eigenständige Urnenüberführung ins Ausland möglich. Hier ist es aber ratsam, sich vorher bei den zuständigen Behörden oder dem Bestattungsinstitut zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle regionalen Vorschriften eingehalten werden.

Welche Dokumente werden für die Überführung eines Verstorbenen benötigt?

Für die Überführung einer verstorbenen Person benötigen Sie in der Regel die internationale Sterbeurkunde, einen Leichenpass oder Leichenbegleitschein und eine Einverständniserklärung der Angehörigen. Zudem ist eine Bescheinigung über die Einbalsamierung des Verstorbenen erforderlich.

Bei internationalen Überführungen sind zusätzlich der Reisepass des Verstorbenen, Zollpapiere und eventuell eine Konsularbescheinigung notwendig. Die genauen Dokumente hängen vom Zielland ab. Bestattungen Plätschke unterstützt Sie vollumfänglich bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

Wie lange darf eine verstorbene Person zu Hause bleiben?

In Deutschland variieren die Fristen für die Überführung eines Leichnams je nach Bundesland. So liegen die Fristen in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden. Bei uns in NRW liegt die Frist bei 36 Stunden. Für internationale Überführungen hängen die Fristen vom jeweiligen Land ab, in dem Ihr Angehöriger verstorben ist.

Was kostet eine Überführung eines Verstorbenen?

Die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen variieren je nach Entfernung und den benötigten Dokumenten. Wir beraten Sie gerne zu den genauen Kosten und den notwendigen Dokumenten.

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