Bestattungen Plätschke –
Sterbegeld als finanzielle Unterstützung im Todesfall
Sterbegeld – ein Begriff, der leichtes Unbehagen auslöst, weil er uns mit dem eigenen Tod konfrontiert. Dabei ist dieses Thema so unausweichlich wie das Lebensende selbst. Denn schließlich gilt in Deutschland Bestattungspflicht. Damit eine würdevolle Bestattung nicht an finanziellen Hürden scheitert, spielt das Sterbegeld eine wichtige Rolle. Wir alle wollen unseren Hinterbliebenen liebevolle Erinnerungen hinterlassen und nicht die Sorge um die Begräbniskosten.
Doch was ist Sterbegeld eigentlich? Wer hat heute überhaupt noch Anspruch auf Sterbegeld? Was ist eine Sterbegeldversicherung? Und wie unterscheidet sie sich von einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag? Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf geben Ihnen hier alle Antworten!
Was ist Sterbegeld?
Sterbegeld soll im Rahmen der Bestattungsvorsorge helfen, die Kosten einer Beerdigung zu decken. Damit werden Hinterbliebene nicht nur finanziell entlastet, sondern können sich in Ruhe und ohne Extra-Stress auf den Abschied eines geliebten Menschen konzentrieren.
Das Sterbegeld war ursprünglich Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und wurde im Todesfall als Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt. Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) wurde es 2004 aus dem Leistungskatalog gestrichen. Seitdem muss sich jede Bürgerin und jeder Bürger, mit Ausnahme einiger privilegierter Gruppen, selbst um die finanzielle Absicherung der späteren Bestattung kümmern.
Wer hat heute noch Anspruch auf Sterbegeld?
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sterbegeld besteht heute nur noch in wenigen Fällen. Einen Zuschuss zu den Bestattungskosten erhalten beispielsweise Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes. Ist der Todesfall auf eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall zurückzuführen, steht den Hinterbliebenen Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Darüber hinaus bekommen Soldaten im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung ein Sterbegeld, dessen Höhe in der Regel dem Dreifachen der für den Sterbemonat zustehenden Versorgungsbezüge entspricht.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Sonderfall: Zwar zahlt sie kein Sterbegeld, jedoch kann nach dem Tod eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbevierteljahr zur Anwendung kommen. In diesem Fall wird für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate eine Witwen- bzw. Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Ab dem vierten Monat wird in der Regel die berechnete Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.
Fakt ist jedoch: Die meisten Menschen erhalten schlichtweg kein Sterbegeld und sollten selbst finanzielle Vorsorge treffen: Nur so ist sichergestellt, dass alle Bestattungswünsche erfüllt werden können, ohne Hinterbliebenen unerwartete Kosten zu „vererben“. Leider lässt sich ja auch nicht vorhersehen, wie es um die eigenen Finanzen im Todesfall bestellt sein wird – vor allem dann nicht, wenn am Lebensende Pflege- und Heimkosten das eigene Vermögen immer kleiner werden lässt. Mit einer Bestattungsvorsorge lässt sich glücklicherweise alles frühzeitig regeln. Es gibt viele Wege zu einem „Happy End“!
Was versteht man unter Bestattungsvorsorge?
Eine frühzeitige Bestattungsvorsorge dient dazu, die eigene Bestattung im Voraus zu planen und zu finanzieren. Sie umfasst in der Regel die Wahl des Bestatters, die Einzelheiten zur Trauerfeier und finanzielle Vorkehrungen zur Kostendeckung. Die Vorsorge ermöglicht es, persönliche Wünsche und Vorlieben für den „allerletzten Auftritt“ festzulegen – bis hin zur Wahl des Grabsteins oder der Urne. So kann sichergestellt werden, dass die eigene Bestattung auch wirklich den eigenen Vorstellungen entspricht. Dabei geht es nicht nur um Selbstverwirklichung, sondern auch um die Entlastung der Angehörigen in einer schwierigen Situation.
Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf beraten Sie gerne zu allen Einzelheiten einer sinnvollen Bestattungsvorsorge. Sprechen Sie uns einfach an!
Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag?
Im Rahmen der Bestattungsvorsorge haben sich zwei finanzielle Ansätze durchgesetzt: der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und die Sterbegeldversicherung.
Beim Treuhandvertrag wird das Geld für die Bestattung bis zum Tod des Vorsorgenden von einer Treuhandgesellschaft verwaltet. In der Regel handelt es sich um eine Einmalzahlung, die als Treuhandvermögen sicher angelegt wird. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen wie ein Sterbegeld direkt an den Bestatter ausgezahlt. Dieser verwendet das Geld dann im Sinne des Verstorbenen – so wie es zumeist im Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt ist.
Bei einer Sterbegeldversicherung zahlt der Vorsorgende in der Regel einen monatlichen Beitrag, um die Kosten der eigenen Bestattung zu decken. Genau genommen handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Nach dem Tod des Vorsorgenden wird eine vertraglich vereinbarte Summe an einen vorher festgelegten Bezugsberechtigten ausbezahlt, z. B. an einen direkten Angehörigen. Dieser kann mit der Versicherungssumme sämtliche Kosten decken, die für eine angemessene Bestattung anfallen.
Welche Variante für Sie die richtige ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 0211 41 559 880. Wir freuen uns auf Sie!