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Impression Parklandschaft

Bestattungen Plätschke –
Sterbegeld als finanzielle Unterstützung im Todesfall

Sterbegeld – ein Begriff, der leichtes Unbehagen auslöst, weil er uns mit dem eigenen Tod konfrontiert. Dabei ist dieses Thema so unaus­weichlich wie das Lebensende selbst. Denn schließlich gilt in Deutschland Bestattungs­pflicht. Damit eine würdevolle Bestattung nicht an finanziellen Hürden scheitert, spielt das Sterbegeld eine wichtige Rolle. Wir alle wollen unseren Hinter­bliebenen liebevolle Erinnerungen hinter­lassen und nicht die Sorge um die Begräbniskosten.

Doch was ist Sterbegeld eigentlich? Wer hat heute überhaupt noch Anspruch auf Sterbegeld? Was ist eine Sterbegeld­versicherung? Und wie unterscheidet sie sich von einem Bestattungs­vorsorge-Treuhand­vertrag? Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf geben Ihnen hier alle Antworten!

Blumen

Was ist Sterbegeld?


Sterbegeld soll im Rahmen der Bestattungs­vorsorge helfen, die Kosten einer Beerdigung zu decken. Damit werden Hinter­bliebene nicht nur finanziell entlastet, sondern können sich in Ruhe und ohne Extra-Stress auf den Abschied eines geliebten Menschen konzentrieren.

Das Sterbegeld war ursprünglich Bestandteil der gesetzlichen Kranken­versicherung in Deutschland und wurde im Todesfall als Zuschuss zu den Bestattungs­kosten gezahlt. Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Kranken­versicherung (GMG) wurde es 2004 aus dem Leistungs­katalog gestrichen. Seitdem muss sich jede Bürgerin und jeder Bürger, mit Ausnahme einiger privilegierter Gruppen, selbst um die finanzielle Absicherung der späteren Bestattung kümmern.

Trauernde vor einer Urne

Wer hat heute noch Anspruch auf Sterbegeld?


Ein grundsätzlicher Anspruch auf Sterbegeld besteht heute nur noch in wenigen Fällen. Einen Zuschuss zu den Bestattungs­kosten erhalten beispiels­weise Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes. Ist der Todesfall auf eine Berufs­krankheit oder einen Arbeits­unfall zurück­zu­führen, steht den Hinter­bliebenen Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfall­versicherung zu. Darüber hinaus bekommen Soldaten im Rahmen der Hinter­bliebenen­versorgung ein Sterbegeld, dessen Höhe in der Regel dem Dreifachen der für den Sterbemonat zustehenden Versorgungs­bezüge entspricht.

Die gesetzliche Renten­versicherung ist ein Sonderfall: Zwar zahlt sie kein Sterbegeld, jedoch kann nach dem Tod eines Ehegatten oder eingetragenen Lebens­partners unter bestimmten Voraus­setzungen ein Sterbe­vierteljahr zur Anwendung kommen. In diesem Fall wird für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalender­monate eine Witwen- bzw. Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Ab dem vierten Monat wird in der Regel die berechnete Witwen- bzw. Witwerrente gezahlt.

Fakt ist jedoch: Die meisten Menschen erhalten schlichtweg kein Sterbegeld und sollten selbst finanzielle Vorsorge treffen: Nur so ist sichergestellt, dass alle Bestattungs­wünsche erfüllt werden können, ohne Hinter­bliebenen unerwartete Kosten zu „vererben“. Leider lässt sich ja auch nicht vorhersehen, wie es um die eigenen Finanzen im Todesfall bestellt sein wird – vor allem dann nicht, wenn am Lebensende Pflege- und Heimkosten das eigene Vermögen immer kleiner werden lässt. Mit einer Bestattungs­vorsorge lässt sich glücklicher­weise alles frühzeitig regeln. Es gibt viele Wege zu einem „Happy End“!

Was versteht man unter Bestattungs­vorsorge?


Eine frühzeitige Bestattungs­vorsorge dient dazu, die eigene Bestattung im Voraus zu planen und zu finanzieren. Sie umfasst in der Regel die Wahl des Bestatters, die Einzelheiten zur Trauerfeier und finanzielle Vorkehrungen zur Kosten­deckung. Die Vorsorge ermöglicht es, persönliche Wünsche und Vorlieben für den „allerletzten Auftritt“ festzulegen – bis hin zur Wahl des Grabsteins oder der Urne. So kann sicher­gestellt werden, dass die eigene Bestattung auch wirklich den eigenen Vorstellungen entspricht. Dabei geht es nicht nur um Selbst­verwirklichung, sondern auch um die Entlastung der Angehörigen in einer schwierigen Situation.

Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf beraten Sie gerne zu allen Einzelheiten einer sinnvollen Bestattungs­vorsorge. Sprechen Sie uns einfach an!

Kompass

Sterbegeld­versicherung oder Bestattungs­vorsorge-Treuhandvertrag?


Im Rahmen der Bestattungs­vorsorge haben sich zwei finanzielle Ansätze durch­gesetzt: der Bestattungs­vorsorge-Treuhand­vertrag und die Sterbegeld­versicherung.

Beim Treuhand­vertrag wird das Geld für die Bestattung bis zum Tod des Vorsorgenden von einer Treuhand­gesellschaft verwaltet. In der Regel handelt es sich um eine Einmal­zahlung, die als Treuhand­vermögen sicher angelegt wird. Im Todesfall wird dieses Treuhand­vermögen wie ein Sterbegeld direkt an den Bestatter ausgezahlt. Dieser verwendet das Geld dann im Sinne des Verstorbenen – so wie es zumeist im Bestattungs­vorsorge­vertrag festgelegt ist.

Bei einer Sterbegeld­versicherung zahlt der Vorsorgende in der Regel einen monatlichen Beitrag, um die Kosten der eigenen Bestattung zu decken. Genau genommen handelt es sich um eine Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall. Nach dem Tod des Vorsorgenden wird eine vertraglich vereinbarte Summe an einen vorher festgelegten Bezugs­berechtigten ausbezahlt, z. B. an einen direkten Angehörigen. Dieser kann mit der Versicherungssumme sämtliche Kosten decken, die für eine angemessene Bestattung anfallen.

Welche Variante für Sie die richtige ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Wir von Bestattungen Plätschke in Düsseldorf stehen Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter 0211 41 559 880. Wir freuen uns auf Sie!

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag wird unterschrieben